MwSt.-Erstattung
Anweisung für die Umsatzsteuererstattung:
1. Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, dass Sie die bestellte Ware aus der EU ausführen wollen. Fügen Sie der Bestellung einfach eine Notiz hinzu oder senden Sie uns eine E-mail.
2. Als Rechnungsadresse muss unbedingt Ihr Wohnsitz im Drittland (nicht EU-Land) verwendet werden.
3. Die Ausfuhr der Ware muss vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, erfolgen.
4. Laden Sie die vorausgefüllte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung herunter (siehe unten), füllen Sie Ihre Angaben aus, und lassen Sie das Formular sowie die von uns erhaltene Rechnung an der Grenzzollstelle abstempeln.
5. Lassen Sie uns die abgestempelten Unterlagen per Post bzw. per E-mail eingescannt zukommen.
6. Nach Erhalt der Unterlagen erstatten wir Ihnen die Umsatzsteuer zurück. Die Erstattung erfolgt über die selbe Zahlungsart, über die Ihre Zahlung ursprünglich abgewickelt wurde.
Download des Formulars